Aufruf zur Betriebsversammlung während der Klimastreikwoche vom 25. bis 29. November 2019

Der menschengemachte Klimawandel droht unzählige Menschen weltweit in Armut zu stürzen und unseren Planeten zu zerstören. Fridays for Future streiten deshalb für eine grundlegende und sozial gerechte Wende in der Klimapolitik. Unsere Bewegung ist mit den Demonstrationen am globalen Streiktag am 20. September mit 1,4 Millionen Teilnehmer*innen breiter geworden. Nun wollen wir den nächsten Schritt mit Euch gemeinsam gehen!

Wir, die Students for Future, haben beschlossen an den deutschen Universitäten in der Woche vom 25. bis 29. November 2019 in den Klimastreik zu treten. Wir wollen die Hochschule öffnen und anstelle der normalen Lehrveranstaltungen gemeinsam mit Wissenschaftlerinnen verschiedenster Fachrichtungen aber auch mit Schülerinnen und Beschäftigten über Wege aus der Klimakrise sprechen.

Deshalb rufen wir euch dazu auf, die letzten Betriebsversammlungen des Jahres 2019 in diese Woche zu legen und die Versammlungen zu nutzen, mit uns in den Austausch zu treten. Lasst uns im Betrieb diskutieren, wie Belegschaften, Betriebsräte, Gewerkschaften und Klimabewegung zusammenarbeiten können, um gemeinsam die drohende Klimakatastrophe abzuwenden!

Students for Future beim ver.di Bundeskongress

„Ich will nicht mit den Chefs von Porsche über Pseudo-Klimapolitik reden, sondern mit meinen Kolleginnen für unsere Zukunft streiten!“

Katharina von Students for Future Leipzig

FAQ

Ist eine solche Betriebsversammlung denn legal?

Ja! Betriebsräte müssen (!) „einmal in jedem Kalendervierteljahr“ eine Betriebsversammlung einberufen (§ 43 I BetrVG). Es spricht daher nichts dagegen, die im vierten Quartal ohnehin zwingend vorgeschriebene Betriebsversammlung in der Woche vom 25. bis 29. November 2019 durchzuführen.

Kann man dort auch über Klimaschutz sprechen?

§ 45 BetrVG erklärt „Angelegenheiten umweltpolitischer Art“ ausdrücklich zum zulässigen Thema einer Betriebsversammlung. Voraussetzung ist lediglich, dass ein Bezug zum Betrieb oder den dort beschäftigten Menschen hergestellt wird (Fitting § 45 Rn. 14). Das ist kein Problem: Klimaschutz spielt in jedem Betrieb eine immense Rolle – von der betrieblichen Abfallvermeidung bis zu Grundsatzfragen wie der Elektromobilitätswende.

Wer entscheidet über den Betriebsversammlungstermin?

Den Termin legen die Betriebsräte selbständig fest. Erforderlich ist nur ein Beschluss im Betriebsratsgremium. Eine Erlaubnis des Arbeitgebers ist nicht erforderlich (Fitting § 43 Rn. 8).

Ich bin kein Betriebsratsmitglied. Was kann ich tun?

Du kannst auf eine Kollegin oder einen Kollegen aus dem Betriebsrat zugehen und eine Betriebsversammlung zu dem Thema anregen. Betriebsräte sind dazu da die Beschäftigten zu vertreten und freuen sich über Anregungen. Im Ernstfall kann gemäß § 43 III BetrVG ein Viertel der Belegschaft sogar verbindlich einfordern, dass eine Betriebsversammlung anberaumt und dort über den betrieblichen Klimaschutz gesprochen wird.

Können wir Gäste aus der Klimabewegung als Rednerinnen einladen?

Zwar sind Betriebsversammlungen grundsätzlich nicht öffentlich. Es ist aber möglich, Gastredner*innen einzuladen, die einen Redebeitrag zu einem der in §45 BetrVG genannten Themen halten (Fitting § 42 Rn. 20) – also auch zum Klimaschutz im Betrieb.

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