Neues Hochschulgesetz, und nun?

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Students For Future Wuppertal

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  • Public Climate School 2019

Events details:

Die Schüler*innen streiken – was macht die Uni? Weiter wie zuvor. Welchen Rahmen, welche Ausgestaltung lässt das kürzlich neu beschlossene Hochschulgesetz zu? Und welche Bereitschaft besteht seitens der Hochschulleitung, diese auch zu gestalten und umzusetzen?

Der AStA (Studierendenvertretung) unserer Universität, mit dem wir als Students for Future im Rahmen der Public Climate School eng zusammenarbeiten, bietet am Dienstagabend eine Diskussionsveranstaltung zum neuen Hochschulgesetz an. Im Fokus stehen zwar vor allem Studienbedingungen und Anwesenheitspflichten sowie die studentische Beteiligung in den Gremien der Universität – diese sind aber eng verbunden mit der Frage, was für ein Studium und was für Universitäten wir brauchen und wollen, um einen gesellschaftlichen Wandel hinzubekommen. Und auch was ein Studium zulassen, aushalten, aber auch bieten muss vor dem Hintergrund dieser drängenden Fragen.

Da die Diskussionsrunde im Format einer Fish Bowl-Diskussion stattfinden soll, sind alle Interessierten herzlich eingeladen, sich dort mit ihren Fragen und Anregungen auch zu Klimawandel- und zukunftsbezogenen Fragen zum Studium und seinen Rahmenbedingungen zu beteiligen.

Zu Gast sind voraussichtlich ein Vertreter der Universitätsleitung sowie des Landes-ASten-Treffens, mit denen ihr direkt und unmittelbar diskutieren könnt.

Parallel: Vegane Kochparty

Parallel findet unsere Students for Future: vegane Kochparty statt, bei der wir zunächst zusammen zubereiten und kochen werden und anschließend in eine Party übergehen werden. Die Veranstaltungen finden in aneinandergrenzenden Räumlichkeiten statt, sodass alle Teilnehmenden der Diskussionsrunde herzlich eingeladen sind, anschließend mit uns zu essen und zu feiern. Was genau wir feiern, das lässt sich dann vorher ausdiskutieren 😉

Hier noch der Beschreibungstext der AStA-Veranstaltung:

Seit dem 2. Oktober 2019 gilt das neue Hochschulgesetz des Landes NRW. Dieses bringt einige Neuerungen mit sich, unter anderem in Hinblick auf die so genannte Anwesenheitspflicht bringt sie einige unerfreuliche Änderungen mit sich. Aber was heißt das genau? Und was hat sich sonst noch verändert? Das wollen wir mit Euch zusammen klären: Bei einer Podiumsdiskussion am 26.11.2019 um 18.00 Uhr auf der AStA-Ebene (ME.04), rechts neben der Kneipe.
Prüfungsordnungen können seit diesem Semester Anwesenheitspflichten vorsehen. Bevor eine Prüfungsordnung jedoch in Kraft tritt, muss im Studienbeirat beraten werden, einem Gremium, welches zu 50% mit Studierenden besetzt ist. Dieser Prozess zur Einführung von Anwesenheitspflichten wird erwartungsgemäß dazu führen, dass erste Regelungen dieser Art erst im Sommersemester eingeführt werden können. Unter www.asta-wuppertal.de/beratungen findet Ihr unseren Anwesenheitspflichtmelder.
Wenn Ihr den Anwesenheitspflichtmelder nutzt, überprüfen wir, ob für Euer Fach in der Prüfungsordnung Anwesenheitspflichten bereits beschlossen wurden. Falls nicht, werden wir in Kooperation mit der Hochschulverwaltung den*die jeweilige*n Professor*in auf den Fehler aufmerksam machen und überzeugen, von dieser Regelung Abstand zu nehmen.

Was Ihr darüber hinaus machen könnt, wenn Ihr Teil eines Studienbeirats seid: die Einführung von Anwesenheitspflicht verhindern. Ihr könnt bei Sitzungen dagegen stimmen und habt aufgrund der paritätischen Besetzung des Gremiums eine Chance, die Einführung von Anwesenheitspflicht abzuwenden. Hier ist eine Auswahl an Gründen, die gegen die Erhebung einer Anwesenheitspflicht sprechen:
– Physische Anwesenheit ist keine Leistung und verbessert keineswegs zwingend die Qualität der Lehrveranstaltung
– Studierende, die an psychischen Problemen leiden, haben oft trotz Attesten große Schwierigkeiten, ihre Fehlzeiten entschuldigen zu lassen
– Gerade für junge Eltern ist die regelmäßige Teilnahme an Veranstaltungen oft schwierig
– Studierenden, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, ist die Teilnahme an Seminaren nicht immer möglich und eine Sonderregelung einzufordern, ist häufig schwieriger als erwartet
– Viele Studierende müssen mit Minijobs oder sogar mit Vollzeitstellen ihr Studium finanzieren und sind je nach Job gezwungen, auch mehr als 2 Sitzungen ausfallen zu lassen
Grundsätzlich verpflichtet Anwesenheitspflicht nur zur Teilnahme an 80% der Lehrveranstaltungen. In der Regel bedeutet das, dass Lehrende akzeptieren müssen, wenn Ihr an bis zu 2 Sitzungen nicht teilnehmen können solltet, auch ohne Angabe von Gründen. In Vorlesungen besteht grundsätzlich keine Anwesenheitspflicht. Im Fall von Praktika und Exkursionen besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht.

Darüber hinaus haben sich durch das neue Hochschulgesetz einige weitere Dinge verändert. Wenn Ihr zur Vertretung der studentischen Hilfskräfte, zur möglichen Einführung von Studienverlaufsplänen, zur Viertelparität im Senat und den vielen anderen Themen, die im Gesetz angegangen wurden, Fragen habt, kommt zu unserer Veranstaltung am 26.11. um 18 Uhr. Ihr werdet die Möglichkeit bekommen, Eure Fragen zu stellen!